Allgemeine Geschäftsbedingungen der WEA Company GbR
§ 1 Abschluss des Vertrages
- Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (per E-Mail) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, dem Gast vorzugsweise per E-Mail zugesandt.
- Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
- Der Vermieter verpflichtet sich, das vom Gast gebuchte Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Nichtbereitstellung der gebuchten Ferienwohnung begründet eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Vermieter.
- Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten mit ein. Wird ein Zimmer nur für bis zu drei Nächte gebucht, werden zusätzlich Kosten in Höhe von 25,00 Euro für die Endreinigung berechnet. Die Kosten für die Endreinigung fallen bei einer Buchung ab einer Woche nicht an.
- Mit Abschluss des Vertrages wird eine Vorauszahlung in Höhe von 100% des vereinbarten Preises als Vorkasse verlangt. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Reservierungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters bis zur Anreise des Gastes nicht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (siehe § 5).
- Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) in bar, bei Anreise.
- Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der buchende Gast die Rechnung sofort vom Rechnungsdatum an zu begleichen.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vereinbarten Betrag zu bezahlen.
- Bei Buchungen unter einer Woche werden die Wochenenden durch bezahlt.
§ 3 An- und Abreise
- Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht das Zimmer dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und muss bis spätestens 20:00 Uhr oder nach Absprache bezogen werden.
- Die Belegung der Zimmer kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises gebeten.
- Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe des Zimmers bis spätestens 12:00 Uhr erfolgen.
- Nach Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, den Schlüssel wieder in den entsprechenden Tresor zu hinterlassen.
Alles andere nach Vereinbarung!
§ 4 Rücktritt des Kunden
- Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form mindestens sieben Wochentage vorher erfolgen.
- Bei einem Rücktritt des Gastes vor Vertragsbeginn werden Stornierungsgebühren dem Gast in Rechnung gestellt.
- Gemäß unseren Geschäftsbedingungen sind Stornierungen für Monteurszimmer grundsätzlich nicht gestattet. Unabhängig von Witterungsbedingungen, höherer Gewalt, Krankheitsfällen oder Nichtanreise behält sich das Unternehmen das Recht vor, die vollen Kosten für die reservierten Zimmer zu berechnen.
Ansonsten wird eine Stornogebühr vereinbart:
- 45% des vereinbarten Übernachtungspreises bei Stornierung unter sieben Tagen,
- 65% des Buchungspreises bei Stornierung innerhalb von drei Tagen vor Buchungszeitraum.
Bei Nichtantritt ohne Mitteilung betragen die Kosten 100% des vereinbarten Preises.
§ 5 Rücktritt des Vermieters
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in § 2 Ziff. 3 genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- die Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.
- Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast erstattet.
- Die Unterkunft übernimmt keine Verantwortung für Gäste, die nicht wie geplant anreisen oder vorzeitig abreisen. Jegliche finanzielle oder haftungsrechtliche Verpflichtung in Bezug auf nicht wahrgenommene oder verkürzte Aufenthalte liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Gastes. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um eventuelle Unannehmlichkeiten abzudecken.
Automatische Verlängerung und Abmeldepflicht
Die Laufzeit des Aufenthalts bzw. der Dienstleistung beginnt ab dem vereinbarten Startdatum und endet automatisch zum vereinbarten Enddatum, es sei denn, es wird eine schriftliche Kündigung gemäß Abschnitt 2 vorgenommen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns spätestens fünf Werkstage vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich über eine beabsichtigte Beendigung des Aufenthalts zu informieren. Wenn der Kunde sich nicht rechtzeitig abmeldet, wird die Dienstleistung automatisch um den gleichen Zeitraum verlängert und die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt bestehen.
Kunden, die die Option zur Mietverlängerung gebucht haben, müssen jegliche Kündigungen oder Änderungen der Laufzeit grundsätzlich in der oben genannten Frist schriftlich mitteilen.
Jegliche Kündigung oder Änderung der Laufzeit muss schriftlich erfolgen und von uns bestätigt werden, um gültig zu sein.
Für Verlängerungen gelten die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vereinbarung geltenden Preise, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
§ 6 Haftung
- Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
- Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.
- Der Gast ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
- Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Gast zu 100%.
- Eltern sind dazu verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
- Der Gast haftet für eine ordentliche Rückgabe des Schlüssels. Ist der Schlüssel nicht vorhanden oder geht in der Zeit des Aufenthalts verloren, wird eine Aufwandsentschädigung von 100,00 € in Rechnung gestellt.
- Der Gast ist verpflichtet, eine Mülltrennung nach deutscher (niedersächsischer) Ordnung durchzuführen. Jede Sortierung durch das Personal des Vermieters wird mit 80,00 € netto Aufwandsentschädigung abgerechnet.
- Das Rauchen ist in den Unterkünften des Vermieters und deren Partnerfirmen strengstens untersagt. Jede Aufwendung durch das Personal des Vermieters wird mit 72,00 € je Stunde netto berechnet. Dazu gehört auch beispielsweise das Streichen der Unterkunft im kompletten Umfang. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot ist der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 150,00 € verpflichtet. Diese Vertragsstrafe lässt etwaige weitergehende Ansprüche des Vermieters auf Ersatz von Reinigungskosten, Schadensersatz oder sonstigem Mehraufwand unberührt; solche Aufwendungen werden zusätzlich nach dem oben genannten Stundensatz berechnet.
- Der Gast ist verpflichtet, nach dem Verlassen der Unterkunft das Licht in allen Räumen auszuschalten. Bei Missachtung wird ein Pauschalbetrag von 150,00 € in die Rechnung gestellt.
§ 7 Reinigung der Gemeinschaftsflächen
Reinigungsintervall
Die regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad und Flur) erfolgt einmal wöchentlich durch eine von uns beauftragte Reinigungskraft. Eine Reinigung der privaten Zimmer ist nicht Bestandteil der Leistung.
Pflichten der Bewohner
- Die Bewohner sind verpflichtet, die Gemeinschaftsflächen in einem allgemein sauberen Zustand zu halten.
- Müll ist regelmäßig eigenständig zu entsorgen.
- Geschirr, Kochutensilien und sonstige Küchengegenstände sind nach Gebrauch zeitnah zu reinigen.
- Verunreinigungen sind unmittelbar von den Verursachern zu beseitigen.
Zusätzliche Reinigungen
Sollten die Gemeinschaftsflächen über das übliche Maß hinaus verschmutzt sein und eine außerordentliche Reinigung erforderlich machen, behalten wir uns vor, hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand. Der hierfür geltende Stundensatz beträgt derzeit 39,95 €. Die Kosten werden den Verursachern oder, falls diese nicht ermittelt werden können, anteilig allen Bewohnern belastet.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Reservierungsbestätigung oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Der Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand sind der Betriebsort.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ihr WEA Company Team